Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie schon in einem früheren Artikel erwähnt, laut den neuesten Regulation in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben sich die Gesetzt für all jene nach 1961 entscheidend verändert. Für diese Generation ist es außerordentlich schwer eine staatliche Entschädigung im Falle einer Berufsunfähigkeit zu erhalten. Gesetzlich überhaupt nur dann, wenn die infrage kommende Person eine Vollinvalidität nachweisen kann. Es ist fraglich, ob der Betroffene seinen Lebensstandard danach erhalten kann.

Kann der Betroffene allerdings keine Vollinvalidität vorweisen, was kann getan werden?

Es gibt verschiedene am Markt erhältliche Versicherungen, die einen gewissen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit bieten.

Zum Beispiel, eine dieser Alternativen wäre, die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung ist in seinen Leistungen und Tarifen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung ähnlich. Der große Unterschied und damit auch ein Vorteil, mit dieser Privatversicherung können Sie die Höhe Ihrer Rente selbst bestimmen. Allerdings, und das ist hier der Nachteil, auch für die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung müssen Sie 100 % invalide sein.

Vergleichen Sie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wird offensichtlich, dass die letztgenannten schon bei 50 % Invalidität zur Geltung kommt. Darüber hinaus kann diese Versicherung für Ihren speziellen Beruf abgeschlossen werden, was Ihnen Umschulungen und die Nötigung, den Rest Ihres Berufslebens in einem anderen Beruf verbringen müssen.

Um sich durch den Dschungel der verschiedensten Versicherungen und deren Tarifen zu schlagen, ist es am besten, einen Versicherungsberater von der BU Versicherung aufzusuchen. Bei diesem Service können Sie eine professionelle Beratung erwarten, mit Tarifen, die auf Ihre persönlichen Umstände genau zugeschnitten ist, sodass Sie im Ernstfall, neben dem Verlust von Ihrem Beruf nicht auch Ihr Einkommen verlieren.

 

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