Die Betreuungsverfügung – Alle Fakten

Mit einer Betreuungsverfügung geben Sie an, wer für Sie Entscheidungen treffen dürfte, wenn Sie es nicht mehr selbst können sollten. Erfahren Sie hier, was genau eine Betreuungsverfügung bedeutet und was es zu beachten gilt.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Was ist eine Betreuungsverfügung?
  2. Was muss ich bei einer eine Betreuungsverfügung beachten?
  3. Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

  1. Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung ernennen Sie eine oder mehrere Personen, die gerichtlich für Ihre Belange als Betreuer eingesetzt werden dürften, falls Sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sein sollten. Mit dieser Verfügung haben Sie zudem die Möglichkeit, bestimmte Menschen ausdrücklich als mögliche Betreuer auszuschließen. Des Weiteren können Sie mit der Betreuungsverfügung Ihre persönlichen Wünsche für bestimmte Lebenssituationen festlegen, z.B. ob Sie eine Unterbringung in einem Pflegeheim wünschen würden oder eine Pflege zuhause bevorzugen.

Sobald ein Mensch nicht mehr handlungsfähig ist, bestellt ein sog. Betreuungsgericht einen Betreuer. Sofern eine Betreuungsverfügung vorliegt, muss diese laut BGB vom Gericht berücksichtigt werden (§1897 BGB).

Das Gericht prüft in jedem Fall, ob die von Ihnen genannte Person in der Lage ist, Sie in dem erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen und wird dies auch im Nachgang kontrollieren. Im Bedarfsfall können Betreuer auch gewechselt werden.

  1. Was muss ich bei einer Betreuungsverfügung beachten?

Eine Betreuungsverfügung ist kein rechtlich wirksames Dokument, daher können Sie diese auch noch verfassen, wenn Sie bereits nicht mehr geschäftsfähig sein sollten.

Diese Verfügung stellt jedoch keinen gesetzlich bindenden Wunsch dar. Das Gericht ist per Gesetz zwar verpflichtet, Ihren Wunsch zu einem bestimmten Betreuer zu berücksichtigen, wird diesem jedoch erst nach eigener positiver Prüfung nachkommen. Es kann demnach also auch möglich sein, dass ein Gericht eine von Ihren Wünschen abweichende Person bestimmt. Es ist daher sinnvoll auch Personen zu nennen, die Sie unter keinen Umständen als Betreuer wünschen würden.

Bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung sind zudem keine vorgegeben Formen einzuhalten. Es reicht theoretisch auch eine handschriftliche Verfügung mit Angabe Ihrer Wünsche aus, wenn diese Datum, Ort und Unterschrift enthält.

  1. Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Bei einer Vorsorgevollmacht gilt die Befugnis ab dem Zeitpunkt der Erstellung, während eine Betreuungsverfügung erst in dem Moment greift, wenn ein Gericht die betreffende Person offiziell zum Betreuer ernannt hat.

Eine Vorsorgevollmacht unterliegt zudem keiner weiteren Prüfung. Wenn Sie eine Person in Ihrem Umfeld haben, der Sie uneingeschränkt vertrauen und die sich im Bedarfsfall um Sie und Ihre Belange kümmern kann, können Sie dieser die Kontrolle durch das Gericht mit einer Vorsorgevollmacht ersparen. Allerdings sollte bedacht werden, dass mit dieser Vollmacht sofort in Ihrem Namen rechtskräftige Geschäfte durchgeführt werden können, demnach setzt es höchstes Vertrauen voraus.

Wenn Sie lieber ganz sichergehen möchten, können Sie eine Betreuungsverfügung ausstellen. Hier wird das Gericht als übergeordnete Instanz zu Ihrem Wohl entscheiden und diese Entscheidung zudem regelmäßig kontrollieren.

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