Die Mietkautionsversicherung in der Schweiz

Bei Abschluss eines Mietvertrages besteht der Vermieter in der Regel auf einer Sicherheitsleistung. Diese dient vor allem dazu, den Vermieter bei ausbleibenden Mietzahlungen zu schützen. Aber auch vom Mieter verursachte Schäden und nötig gewordene Reparaturen oder Renovierungen sollen damit abgedeckt werden.

Diese Sicherheitsleistung, deren maximal zulässige Höhe auf drei Monatsmieten festgelegt ist, wird auch Mietkaution oder Mietaval genannt. Sie muss in der Regel bei Mietabschluss geleistet werden.

Bisher wurde dafür meistens ein spezielles Sperrkonto bei der Bank eingerichtet, das auf den Namen des Mieters lautet, aber bis zur Beendigung des Mietverhältnisses für beide Parteien gesperrt ist. Dieses wird auch Mietzinsdepot genannt.

Heutzutage bieten jedoch viele Mietkautionsgesellschaften, aber auch viele der bekannten Versicherungsgesellschaften eine sogenannte  Mietkautionsversicherung als Alternative an. Sie bietet dem Vermieter die genau gleiche Sicherheit wie das weitverbreitete Mietzinsdepot. Die gesetzlichen Vorschriften, die die Sicherheit und die Freigabe der Sicherheit  regeln, gelten für beide Absicherungsvarianten in gleicher Weise.

Im Schadensfall, also wenn ein Mietrückstand besteht oder bei Auszug Schäden festgestellt werden, die kostenpflichtig repariert werden müssen, teilt der Vermieter dies der Versicherung mit. Der Mieter hat dann 14 Tage Zeit einen Gegenbeweis beizubringen, falls er nicht damit einverstanden ist. Die Versicherung zahlt nach Einverständnis des Mieters den geforderten Betrag bis maximal zur Höhe des Kautionsbetrages. Im Anschluss daran wird die Versicherung jedoch diesen Betrag vom Mieter einfordern, was auch Regress genannt wird.

Die Namensgebung der Mietkautionsversicherung mag gelegentlich zu Missverständnissen führen, denn sie ist um eigentlichen Sinne aus Sicht des Mieters keine Versicherung, sondern eine Bürgschaft.

Sie bietet dem Mieter dennoch einige Vorteile, die durchaus attraktiv sind.

Der Mieter braucht nicht den Gesamtbetrag von bis zu drei Monatsmieten unmittelbar aufzubringen, was seine Liquidität schont und eine erhebliche Erleichterung bedeutet. Ein Umzug verursacht ohnehin beträchtliche Kosten, da neben den reinen Umzugskosten auch neue Gardinen, Vorhänge und eventuell auch neue Küchengeräte, Waschmaschine oder Möbel angeschafft werden müssen.

Die Festlegung eines derart hohen Geldbetrags für voraussichtlich mehrere Jahre zu den derzeit niedrigen Zinsen scheint ebenfalls alles andere als lukrativ. Deswegen sollte auch überlegt werden, ob ein bereits bestehendes Mietzinsdepot durch eine Mietkautionsversicherung ersetzt werden sollte. Voraussetzung ist natürlich, dass der Vermieter zustimmt. Das freigewordene Kapital kann dann für attraktivere Anlagemöglichkeiten genutzt werden.

Die Kosten für eine derartige Bürgschaft werden jährlich gezahlt und halten sich in sehr überschaubarem Rahmen. Je nach Anbieter können die Konditionen aber sehr unterschiedlich ausfallen. Manche Anbieter nehmen eine Einschreibgebühr oder andere Gebühren, die bei anderen entfallen. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich. Zum Glück gibt es im Internet mehrere Vergleichsportale, die Ihnen einen Guten Überblick verschaffen können.

Die Beantragung und Abwicklung einer Mietkautionsversicherung sowie die die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls je nach Anbieter verschieden. Oft genug sind sie jedoch denkbar unkompliziert und können bei einigen  Anbietern auch online innerhalb von 24 Stunden erledigt werden.

Die Mindestvoraussetzungen, die für die meisten Anbieter gelten, sind ein Mindestalter von 18 Jahren, gute Bonität (Deltavista, Infoscore oder Kreditreform) und natürlich das Einverständnis des Kunden mit den AVB und Datenschutzregeln. Zudem muss das Mietobjekt in der Schweiz oder in Liechtenstein liegen.

Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität, denn obwohl für die Mietkautionsversicherung eine jährliche Prämie gezahlt werden muss, kann sie in der Regel monatlich gekündigt werden und zuviel gezahlte Gebühren werden pro rata rückerstattet.

Ob sich eine Mietkautionsversicherung für Sie persönlich rechnet, sollten Sie sorgfältig abwägen und durchrechnen. Problemlos dürfte es bei relativ kurzen Mietdauern sein. Sollten Sie jedoch planen, 20 Jahre und länger in derselben Wohnung zu bleiben, mag die Sache anders aussehen. Wenn man die jährlichen Kosten mit 5% des Mietkautionsbetrages annehmen würde, hätten Sie nach 20 Jahren den gesamten Kautionsbetrag aufgebracht, bekommen aber bei einer Beendigung des Mietverhältnisses nichts zurück, während Sie ein Mietzinsdepot samt aufgelaufener Zinsen zurück erhalten hätten.

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